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FördermittelWie oft hast du schon darüber nachgedacht, neuen Schwung in dein Unternehmen zu bringen und die Online-Präsenz etwas aufzufrischen? Und wie oft bist du den Schritt nicht gegangen, weil dir einfach die Ressourcen dafür fehlen? Dabei ist das gar nicht so problematisch, denn in Sachsen werden Coaching und Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen durch die Mittelstandsrichtlinien gefördert. Von der Analyse bis zur Umsetzung von viralen Marketingmaßnahmen stellt der Freistaat attraktive Fördermittel zur Verfügung.

Was ist im Marketing förderfähig in Sachsen?

Förderfähig sind alle beratenden Leistungen wie der Aufbau einer Website-Struktur, die Beratung zur Suchmaschinenoptimierung, Keyword-Recherche, Erstellung von Marketing Strategien oder die virale Marketingkampagne. Beratungsschwerpunkte sind dabei:

  • Optimierung betrieblicher Prozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Strategieentwicklung und strategischer Wachstum

Aber nicht nur für die Marketingkampagne kannst du Fördermittel beantragen. Auch im Bereich E-Business kannst du Unterstützung von uns erhalten. Mittel beantragen kannst du für die Aufgaben:

  • Planung, Konzeptionierung und Vorbereitung von E-Business Projekten
  • technische Realisierung
  • Erwerb von Software, die Vorhaben-spezifisch sind
  • Einführung in die Praxis
  • Schulung von Nutzern

Dazu kommen weitere Schwerpunkte, die im Bereich Beratung gefördert werden können.

Wie viele Fördermittel gibt es?

Auch bei der Förderung von Beratungsleistungen gibt es vorgegebene Konditionen, die einzuhalten sind. Die Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen sind an folgende Vorgaben gebunden:

  • bis zu 50 % der Nettohonorarkosten, angerechnet in Tagewerk
  • maximal 350,00 € pro Tagewerk ausgehend von 8 Stunden Arbeitszeit
  • ein maximales Jahresbudget von 8.000,00 € netto

Nach der Förderungen ist anschließend eine Beratungspause von einem Jahr vorgeschrieben.

Bei E-Business sind die Vorgaben etwas anderes. Hier erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ist aber auf 40.000 € beschränkt.

Außerdem sind Förderungen im E-Business an folgende Vorgaben gebunden:

  • die Ausgaben müssen sich auf mindestens 5.000 € belaufen
  • für externe Beratungen können bis zu 5 Tagewerke und 900 € pro Tag berücksichtigt werden
  • Vorhabens-spezifische Software kann bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
  • bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten können für Schulungen und Einführung in die Praxis bezuschusst werden
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Hardware, Betriebskosten und Standardsoftware.

Networks PR mit starkem Partner in puncto Förderung

Beim Thema Förderung im Bereich Marketing arbeiten wir mit dem RKW Sachsen zusammen. Der gemeinnützige Verein bietet für unternehmensinterne aber auch unternehmensübergreifende Projekte seine Leistungen an.

Du möchtest deine Internetpräsenz optimieren? Dann unterstützen wir dich bei der Beantragung von Förderungen für Beratung durch die Mittelstandsrichtlinien Sachsen und im Bereich E-Business.

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

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    Mathias Striggow
    15. Mai 2020 23:05

    Liebes Team,
    Wir sind Mathias Striggow und Torsten Warnke und arbeiten aktuell am Aufbau einen kleinen Brauerei.
    Für das Konzept für Logo und Etikettgestaltung kann eine Förderung sicherlich interessant sein.
    Dazu wollen wir uns gerne austauschen und freuen uns über Feedback.

    Liebe Grüße
    Mathias und Torsten

    Antworten

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